Alkohol am Steuer stellt kein Kavaliersdelikt dar. Dies sollte natürlich jedem klar sein, und da jeder Mensch individuell und ganz anders mit Alkohol umgeht, sollte man sich nicht an den vorgegebenen gesetzlichen Grenzwert halten, denn Strafen sind auch schon bei einem niedrigeren Stand möglich. Sollte man sich dennoch darüber informieren wollen, wie genau die Gesetze für Fahren unter Alkohol sind und wie man sich am besten verhält, sobald man doch Alkohol zu sich genommen hat, folgen nun einige Tipps und Hinweise.
Natürlich muss man wohl kaum erklären, dass man es grundsätzlich vermeiden sollte, im alkoholisierten Zustand Auto zu fahren, denn allein 2011 gab es mehr als 19000 Autounfälle, verursacht durch Autofahren unter Alkoholeinfluss, von denen sogar 2500 tödlich endeten. Und die Tendenz ist seit 2008 stetig steigend, man sollte sich also immer verantwortungsbewusst verhalten. Allgemein gilt im Volksmund ja, dass man bis zu 0,5 Promille ohne strafrechtliche Verfolgung Auto fahren darf, allerdings kann man in Deutschland schon aufgrund einer auffälligen Fahrweise ab 0,1 Promille verurteilt werden, wobei man bis zu 7 Punkte und dazu eine hohe Geldstrafe oder gar Fahrverbot bekommen kann. Ab einem Promillewert von 0,5 Promille spricht man schon von einer Straftat, für die man die Höchststrafe von 4 Punkten, 1500 Euro Bußgeld und 3 Monaten Fahrverbot kriegen kann. Die Höhe der Strafe variiert jedoch und hängt davon ab, ob man ein Ersttäter oder bereits ein Wiederholungstäter ist. Ab einem Alkoholspiegel von mehr als 1,1 Promille gibt es grundsätzlich 7 Punkte auf das Konto und zusätzlich eine Geldstrafe von mindestens 1500 Euro oder sogar eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. Die Länge der eventuellen Haftstrafe, sowie die Länge des Führerscheinentzugs sind dabei von der Höhe des Alkoholspiegels abhängig. Den Führerschein ist man dafür aber auf jeden Fall los und das für mindestens drei Monate, wenn nicht gar ein Leben lang. Und auch bei einem Unfall hat man prinzipiell eine Teilschuld, und man muss so die Kosten für die Unfallschäden übernehmen und man kann bei eventuellen Verletzungen sogar zum Schadensersatz verordnet werden und auch strafrechtlich kann so ein Unfall unter Alkoholeinfluss einige schlimme Folgen haben.
Natürlich ist es prinzipiell besser, nach einer feuchten Nacht am besten auf das Fahren zu verzichten, denn es gibt ja auch einige praktische Alternativen, wie etwa das Bahn- oder Taxifahren, aber auch Fahrgemeinschaften unter Freunden können helfen. So kann man mit Alkohol, natürlich immer noch verantwortungsbewusst, in vollen Zügen genießen und ist danach dennoch keine Gefahr für den Straßenverkehr. Denn die Promillegrenze ist schneller erreicht, als man denken kann. Jeder Körper verarbeitet Alkohol anders, denn hier spielen viele verschiedene Kriterien eine Rolle. So wirkt der Alkohol schon beim Trinken selbst und gelangt so durch die Mundschleimhaut bereits in die Blutlaufbahn, wobei natürlich ein Großteil des Alkohols erst im Magen selbst in die Blutbahn gelangt, von wo es auch das zentrale Nervensystem erreicht und so gravierende Auswirkungen auf dem gesamten Körper haben kann. Die Reaktionsgeschwindigkeit lässt stark nach und auch der Gleichgewichtssinn und Koordinationsfähigkeiten sind sehr stark eingeschränkt. Das Fahren mit dem Auto stellt dann eine regelrechte Gefahr dar und auch als erfahrener Fahrer sollte man seine Grenzen kennen und das Auto lieber stehen lassen und so sicher nach Hause gelangen.
Es gibt also im deutschen Gesetz viele streng strukturierte Richtlinien für das Fahren unter Alkoholeinfluss, wobei man aber natürlich auf der sichersten Seite ist, wenn man das Auto nach einer alkoholreichen Nacht am besten einfach stehen lässt, denn nicht allein die Gefahr einer Verurteilung droht, sondern auch schlimme Unfälle mit eventuell heftigen Verletzungen und das nicht allein nur für sich, sondern auch für völlig unschuldige Menschen und das möchte natürlich keiner verantworten.
Mehr Informationen zu Fahren unter Alkoholeinfluss finden Sie auf meine-auto.info unter:
Alkohol am Steuer